Formelle Formen der Beteiligung sind durch Gesetze festgelegt, zum Beispiel Wahlen oder Bürger*innenentscheide.
Informelle Formen der Beteiligung sind nicht durch Gesetze festgelegt. Sie sind oft auf Beratung und Meinungsbildung ausgerichtet, zum Beispiel, wenn die Stadtverwaltung Bewohner*innen zum neuen Verkehrskonzept befragt. Bei informeller Beteiligung wird die Entscheidung meist nicht direkt durch die Beteiligten, sondern durch den Rat oder die Verwaltung getroffen.
Manche Formen der Beteiligung sind nur für Menschen mit deutscher oder europäischer Staatsbürger*innenschaft offen.